Financial and Actuarial Mathematics, TU Wien, Austria TU Wien FAM
 

FAQ - Frequently Asked Questions

 

Wiederholung von negativen Prüfungen

kurz/grob:

  • STEOP: max. 3 Wiederholungsprüfungen (= max. 4 Prüfungantritte insgesamt), davon 3. Wiederholung kommissionell.
  • sonst: max. 4 Wiederholungsprüfungen (= max. 5 Prüfungantritte insgesamt), davon 3. und 4. Wiederholung kommissionell.

Auszug der Satzung der TU Wien: Studienrechtliche Bestimmungen § 21:

  • (1) Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen insgesamt viermal zu wiederholen. Die dritte und vierte Wiederholung sind jedenfalls kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird.
  • (2) Abweichend von Abs. 1 sind die Studierenden berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase gemäß § 66 Abs. 1 und § 77 Abs. 2 UG dreimal zu wiederholen. Die dritte Wiederholung ist kommissionell durchzuführen, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird.
  • (3) Wenn es das Thema der Lehrveranstaltung erlaubt, sollen bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter Möglichkeiten für eine Wiederholung und/oder Ersatzleistung innerhalb der laufenden Lehrveranstaltung bzw. im laufenden Semester angeboten werden.

Laut Universitätsgesetz 2002, § 77 (3) kann auf Antrag der/des Studierenden auch die zweite Wiederholungsprüfung kommissionell sein.

Die Anmeldung für kommissionelle Prüfungen erfolgt (jedenfalls in der Fakultät für Mathematik und Geoinformation) am zuständigen Dekanat (Dekanatszentrum Freihaus)

 

Wiederholung von positiven Prüfungen

Auszug aus Universitätsgesetz 2002, § 77 (1):

  • § 77. (1) Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis zwölf Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen.
    Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.

Achtung: Auch wenn die Wiederholung der Prüfung schlechter oder überhaupt negativ ausfällt, ist die vorherige positive Note null und nichtig! Es zählt nach der Wiederholung der Prüfung nur die Note der Wiederholungsprüfung.

 

Kommissionelle Prüfungen

Nach 3 negativen Zeugnissen in einem Fach versendet TISS eine entsprechende Info/Warnung an den Studierenden, an die Prüfer, den zuständigen Studiendekan sowie die Studien- und Prüfungsabteilung. Darüber hinaus sollte im TISS die Anmeldung zur 3. (bzw. ggf. 4.) Wiederholungsprüfung für den Studierenden gesperrt sein.

Der Studierende muss sich dann zeitgerecht(!) für eine kommissionelle Prüfungen am Dekanat anmelden. Scan/PDF per E-Mail sollte reichen - einfach jemand vom Studienservice am Dekanat anschreiben (siehe Mitarbeiter_innen).
Der Studiendekan stellt dann eine Prüfungskommission zusammen.

Im Falle einer schriftlichen Prüfung bzw. einem schriftlichen Prüfungsteil wird dieser nach der Anmeldung zur kommissionellen Prüfung regulär abgehalten. Am besten an Prüfer bzw. bei FAM besser an das Sekretariat wenden, damit eine Prüfungsanmeldung im TISS eingetragen wird bzw. eine Prüfungsanmeldung registriert wird (und entsprechend ganz sicher Prüfungsangaben vorbereitet sind).
Bei kommissionellen Prüfungen ist in jedem Fall eine mündliche Prüfung vor der Kommission vorgesehen - egal ob ein etwaiger schriftlicher Teil positiv oder negativ ist, selbst wenn der Prüfungsmodus "nur schriftlich" ist. Im Falle dass der Prüfungsmodus "nur schriftlich" ist und der schriftliche Teil eindeutig positiv ist, kann der Studiendekan auf die mündliche Prüfung vor der Kommission verzichten (er muss aber nicht).

Siehe auch Info vom Studiendekan: > Kommissionelle Prüfungen > Lehrveranstaltungsprüfungen

Antragsformular: Scan Dekanat / schönes PDF :-) / Word

Eine negative 3. Wiederholungsprüfung im STEOP-Fall, sonst eine negative 4. Wiederholungsprüfung, hat das Erlöschen der Zulassung zum Studium an der Universität der letzten zulässigen Wiederholungsprüfung zur Folge (§ Abs. 62 UG).

 

TU Computerräume: MS-Windows Programme

Da FAM eine Lehrveranstaltung anbietet, wo Excel benützt wird, hier einige Info zur Benützung von Excel bzw. MS-office in den Computeräumen (Interneträumen) der TU Wien:

MS-Windows-Programme (also Word, Excel, IE, Outlook, Powerpoint, Access,...) funktionieren in den Computeräumen der TU grundsätzlich auf den Windows-Rechnern UND auf den Linux-Rechnern - allerdings gibt es aufgrund der hohen Lizenzgebühren nur beschränkt viele Zugänge!

Windows-Rechner stehen definitiv im Freihaus Schulungsraum (EG, rot) zur Verfügung - dieser Raum wird allerdings immer wieder für Schulungen und Prüfungen gesperrt.
Es gibt aufgrund der Kosten nur beschränkt viele Computer mit Windows. Zum einen wegen der Lizenzen, zum anderen weil die Computer eine gewisse Mindest-Rechnerleistung benötigen (Linux begnügt sich mit weniger...) und die Ausstattung der Computerräume da nachhinkt...

Auf den Linux-Rechnern kann (für Euch versteckt über einen Citrix-Terminal-Server) auch auf MS-Windows Programme zugegriffen werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht das über:
     Menü -> Office-Programme -> (z.B.) Excel.
Wenn allerdings die Anzahl der Lizenzen (ca. 40 für die ganze TU) überschritten wird, kommt eine Fehlermeldung.
(Jeder der auf einem Linux-Computer ein MS-Windows Programm - z.B. Excel, Word, IE, ... - offen hat, hat eine Lizenz 'besetzt'. Wenn Ihr also Excel benützt und später was anderes macht, bitte die Programme wieder ganz schließen. Idealerweise KEINEN Internet Explorer auf Linux-Rechnern starten, weil damit nehmt ihr anderen Studis die Möglichkeit Excel/Word zu benützen und Browser gibts ja ausreichend andere...)

Weiterführende Info zu Computerräumen der TU (https://www.it.tuwien.ac.at/services/arbeitsplatzunterstuetzung/tuit-internet-raeume/internet-arbeitsplaetze/)

 

Modul "Vertiefung Finanzmathematik": "Finanzmathematisches Wahlfach"

 

Diplomarbeitsbetreuung / Diplomprüfung

Der offizielle Betreuer (bzw. Erstbetreuer) einer Diplomarbeit sowie der Fachprüfer bei der Diplomprüfung benötigen eine Lehrbefugnis - an der TU Wien sind das entweder berufene Profs ((Em.)O.Univ.-Prof., (Em.)Univ.-Prof.) oder Habilitierte (Ao.Univ.Prof., Univ.Doz., Privatdoz., Associate Prof.). Bei FAM sind das: Univ.-Prof. Stefan Gerhold, Univ.-Prof. Thorsten Rheinländer, Univ.-Prof. Uwe Schmock, Ao.Univ.-Prof. Peter Grandits, Ao.Univ.Prof. Friedrich Hubalek, Privatdoz. Julia Eisenberg bzw. hier einige frühere Mitarbeiter: em.Univ.-Prof. Walter Schachermayer (UniVie), Univ.-Prof. Mathias Beiglböck (UniVie) und Univ.-Prof. Josef Teichmann (ETH Zurich).
Der Studiendekan kann in begründeten Fällen Ausnahmen genehmigen.
Ein etwaiger Co-Betreuer benötigt keine Lehrbefugnis und muss auch nicht an der TU Wien bzw. einer anderen Uni angestellt sein (auch Praktiker von Firmen sind möglich, wenn der Erstbetreuer zustimmt).

Es gibt keine Vorschrift, wonach man Prüfungen bei dem Betreuer oder dem Fachprüfer abgelegt haben muss oder während der Betreuung oder knapp vor der Diplomprüfung ablegen muss. Ein möglicher Betreuer/Fachprüfer kann aber natürlich sagen, er betreut nur Diplomarbeiten / prüft nur bei Diplomprüfungen, wenn ein Studi schon Prüfungen bei ihm gemacht hat oder demnächst macht. Das ist legitim. Wenn Du aber einen Betreuer findest, dem das egal ist, passt es auch.

Die Diplomprüfung ist die kommissionelle Abschlussprüfung für das Masterstudium - sie zählt 3 ECTS:
Im Rahmen der Diplomprüfung prästentierst Du die Diplomarbeit (in der Mathematik üblich: maximal 20 Minuten). Im Anschluss zur Präsentation können Fragen zur Präsentation gestellt/diskutiert werden, es wird aber keine Defensio (Verteidigung) der Diplomarbeit vorgesehen.
Weiters wirst Du aus einem Fachgebiet aus dem Studium geprüft (Fachprüfung). Bitte beachte: Der Fachprüfer darf nicht zugleich Betreuer der Diplomarbeit sein! Das Fachgebiet für diese Fachprüfung kann - muss aber nicht - aus dem Bereich der Diplomarbeit sein. Der Stoff bzw. die Kapitel der Fachprüfung werden im Vorhinein mit dem Fachprüfer spezifiziert. Der Stoff für diese Fachprüfung darf nicht bereits vorher im Studium im Rahmen einer für den Studienabschluss benützten Prüfung behandelt worden sein, da man ja "neue" ECTS dafür bekommt.
Wird also für die Fachprüfung eine Lehrveranstaltung gewählt, für die man schon ein positives Zeugnis hat, dann darf dieses Zeugnis nicht für die Einreichung des Studienabschlusses benützt werden. Wurde ein Zeugnis einer Lehrveranstaltung für die Einreichung des Studienabschlusses benützt, so können immer noch ergänzende/weiterführende Kapitel - also Kapitel, welche nicht schon bei der Vorlesung prüfungsrelevant waren - mit dem Fachprüfer vereinbart werden. Der Stoff der Fachprüfung kann auch komplett unabhängig von einer Lehrveranstaltung gewählt werden (wobei es wohl immer irgendwelche Zusammenhänge zu Lehrveranstaltungen geben wird, da ja ein Fachgebiet aus dem Studium geprüft wird :-)).

Im Zweifelsfall bei weiteren Fragen den Studiendekan kontaktieren.

Offizielle Info:

 

Freie Wahlfächer und Transferable Skills

Bachelorstudium Finanz- und Versicherungsmathematik

Details siehe Modulbeschreibung im Bachelor-Studienplan (Seiten 18 u. 19, Studienplan 2019)

Es werden 18 ECTS benötigt. Einzige Einschränkung: mind. 3 ECTS aus den "Transferable Skills" aus dem Themenpool Technikfolgenabschätzung, Technikgenese, Technikgeschichte, Wissenschaftsethik, Gender Mainstreaming und Diversity Management - empfohlen: "Technik für Menschen für TM" (105.700).
Die Lehrveranstaltung "Einführung in das Programmieren für Technische Mathematik" (101.275) zählt für 6 ECTS "Transferable Skills".

Auch Wahl- oder Pflichtfächer des (aufbauenden) Masterstudiums sind als Freie Wahlfächer möglich - wer allerdings auch das Masterstudium absolvieren will (was ja meist der Fall ist), sollte vorab mit dem Studiendekan (Sprechstunden) klären, ob dies nicht später Probleme macht - klar ist, dass ein Zeugnis nicht sowohl für den Bachelor-Abschluss als auch den Master-Abschluss benützt werden kann!

Masterstudium Finanz- und Versicherungsmathematik

Details siehe Modulbeschreibung im Master-Studienplan (Seite 26 und 27, Studienplan 2019)

Es werden 9 ECTS benötigt. Einzige Einschränkung: mind. 4,5 ECTS aus den "Transferable Skills (vormals: Softskills)"

 

Weibliche / männliche Schreibweise

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde teilweise nur die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Beiträge gemeint ist.