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FAQ - Frequently Asked Questions
Wiederholung von negativen Prüfungenkurz/grob:
Auszug der Satzung der TU Wien: Studienrechtliche Bestimmungen § 21:
Laut Universitätsgesetz 2002, § 77 (3) kann auf Antrag der/des Studierenden auch die zweite Wiederholungsprüfung kommissionell sein. Die Anmeldung für kommissionelle Prüfungen erfolgt (jedenfalls in der Fakultät für Mathematik und Geoinformation) am zuständigen Dekanat (Dekanatszentrum Freihaus)
Wiederholung von positiven PrüfungenAuszug aus Universitätsgesetz 2002, § 77 (1):
Achtung: Auch wenn die Wiederholung der Prüfung schlechter oder überhaupt negativ ausfällt, ist die vorherige positive Note null und nichtig! Es zählt nach der Wiederholung der Prüfung nur die Note der Wiederholungsprüfung.
Kommissionelle PrüfungenNach 3 negativen Zeugnissen in einem Fach versendet TISS eine entsprechende Info/Warnung an den Studierenden, an die Prüfer, den zuständigen Studiendekan sowie die Studien- und Prüfungsabteilung. Darüber hinaus sollte im TISS die Anmeldung zur 3. (bzw. ggf. 4.) Wiederholungsprüfung für den Studierenden gesperrt sein. Der Studierende muss sich dann zeitgerecht(!) für eine kommissionelle Prüfungen am Dekanat anmelden. Scan/PDF per E-Mail sollte reichen - einfach jemand vom Studienservice am Dekanat anschreiben (siehe Mitarbeiter_innen).
Im Falle einer schriftlichen Prüfung bzw. einem schriftlichen Prüfungsteil wird dieser nach der Anmeldung zur kommissionellen Prüfung regulär abgehalten. Am besten an Prüfer bzw. bei FAM besser an das Sekretariat wenden, damit eine Prüfungsanmeldung im TISS eingetragen wird bzw. eine Prüfungsanmeldung registriert wird (und entsprechend ganz sicher Prüfungsangaben vorbereitet sind).
Siehe auch Info vom Studiendekan: > Kommissionelle Prüfungen > Lehrveranstaltungsprüfungen Antragsformular: Scan Dekanat / schönes PDF :-) / Word Eine negative 3. Wiederholungsprüfung im STEOP-Fall, sonst eine negative 4. Wiederholungsprüfung, hat das Erlöschen der Zulassung zum Studium an der Universität der letzten zulässigen Wiederholungsprüfung zur Folge (§ Abs. 62 UG).
TU Computerräume: MS-Windows ProgrammeDa FAM eine Lehrveranstaltung anbietet, wo Excel benützt wird, hier einige Info zur Benützung von Excel bzw. MS-office in den Computeräumen (Interneträumen) der TU Wien: MS-Windows-Programme (also Word, Excel, IE, Outlook, Powerpoint, Access,...) funktionieren in den Computeräumen der TU grundsätzlich auf den Windows-Rechnern UND auf den Linux-Rechnern - allerdings gibt es aufgrund der hohen Lizenzgebühren nur beschränkt viele Zugänge! Windows-Rechner stehen definitiv im Freihaus Schulungsraum (EG, rot) zur Verfügung - dieser Raum wird allerdings immer wieder für Schulungen und Prüfungen gesperrt.
Auf den Linux-Rechnern kann (für Euch versteckt über einen Citrix-Terminal-Server) auch auf MS-Windows Programme zugegriffen werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht das über:
Weiterführende Info zu Computerräumen der TU (https://www.it.tuwien.ac.at/services/arbeitsplatzunterstuetzung/tuit-internet-raeume/internet-arbeitsplaetze/)
Modul "Vertiefung Finanzmathematik": "Finanzmathematisches Wahlfach"
Diplomarbeitsbetreuung / DiplomprüfungDer offizielle Betreuer (bzw. Erstbetreuer) einer Diplomarbeit sowie der Fachprüfer bei der Diplomprüfung benötigen eine Lehrbefugnis - an der TU Wien sind das entweder berufene Profs ((Em.)O.Univ.-Prof., (Em.)Univ.-Prof.) oder Habilitierte (Ao.Univ.Prof., Univ.Doz., Privatdoz., Associate Prof.). Bei FAM sind das: Univ.-Prof. Stefan Gerhold, Univ.-Prof. Thorsten Rheinländer, Univ.-Prof. Uwe Schmock, Ao.Univ.-Prof. Peter Grandits, Ao.Univ.Prof. Friedrich Hubalek, Privatdoz. Julia Eisenberg bzw. hier einige frühere Mitarbeiter: em.Univ.-Prof. Walter Schachermayer (UniVie), Univ.-Prof. Mathias Beiglböck (UniVie) und Univ.-Prof. Josef Teichmann (ETH Zurich).
Es gibt keine Vorschrift, wonach man Prüfungen bei dem Betreuer oder dem Fachprüfer abgelegt haben muss oder während der Betreuung oder knapp vor der Diplomprüfung ablegen muss. Ein möglicher Betreuer/Fachprüfer kann aber natürlich sagen, er betreut nur Diplomarbeiten / prüft nur bei Diplomprüfungen, wenn ein Studi schon Prüfungen bei ihm gemacht hat oder demnächst macht. Das ist legitim. Wenn Du aber einen Betreuer findest, dem das egal ist, passt es auch. Die Diplomprüfung ist die kommissionelle Abschlussprüfung für das Masterstudium - sie zählt 3 ECTS:
Im Zweifelsfall bei weiteren Fragen den Studiendekan kontaktieren. Offizielle Info:
Freie Wahlfächer und Transferable Skills
Bachelorstudium Finanz- und VersicherungsmathematikDetails siehe Modulbeschreibung im Bachelor-Studienplan (Seiten 18 u. 19, Studienplan 2019) Es werden 18 ECTS benötigt. Einzige Einschränkung: mind. 3 ECTS aus den "Transferable Skills" aus dem Themenpool Technikfolgenabschätzung, Technikgenese, Technikgeschichte, Wissenschaftsethik, Gender Mainstreaming und Diversity Management - empfohlen: "Technik für Menschen für TM" (105.700).
Auch Wahl- oder Pflichtfächer des (aufbauenden) Masterstudiums sind als Freie Wahlfächer möglich - wer allerdings auch das Masterstudium absolvieren will (was ja meist der Fall ist), sollte vorab mit dem Studiendekan (Sprechstunden) klären, ob dies nicht später Probleme macht - klar ist, dass ein Zeugnis nicht sowohl für den Bachelor-Abschluss als auch den Master-Abschluss benützt werden kann! Masterstudium Finanz- und VersicherungsmathematikDetails siehe Modulbeschreibung im Master-Studienplan (Seite 26 und 27, Studienplan 2019) Es werden 9 ECTS benötigt. Einzige Einschränkung: mind. 4,5 ECTS aus den "Transferable Skills (vormals: Softskills)"
Weibliche / männliche SchreibweiseAus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde teilweise nur die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Beiträge gemeint ist.
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