Dienstag, 16. März 1999, 16:30 Uhr
TU Wien, Wiedner Hauptstraße 8-10, Turm A (grüner Bereich), 7. Stock, ZS 3
o. Univ.-Prof. Dr. Stefan Bogner
(Wirtschaftsuniversität Wien)
Zur Übertragung von direkten Leistungszusagen auf Pensionskassen
Es wird der Frage nachgegangen, ob die Übertragung von direkten Leistungszusagen auf eine Pensionskasse, wie vielfach behauptet, ohne Einschränkung für den Arbeitgeber erhebliche steuerliche Vorteile bringt. Daß diese Behauptung bei einem Personenbestand, der vorwiegend aus älteren Pensionisten besteht, nicht gilt, kann in diesem Aufsatz gezeigt werden. Darüber hinaus ist nach erfolgter Übertragung die für den (ehemaligen) Arbeitnehmer steuergünstige Pensionsabfindung nach § 67 EstG nicht mehr möglich.
Prof. W. Schachermayer
TU-Wien