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2021-05-07 STELLE NICHT MEHR VAKANT - BITTE NICHT MEHR BEWERBEN!!! Universitätsprofessur für Stochastische ProzesseInstitut für StatistikUniversitätsprofessur | Vollzeit
AusschreibungDie Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen. Am Institut für Statistik der Fakultät für Technische Wissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist voraussichtlich ab 1. September 2023 eine gem. § 98 UG unbefristete oder gem. § 99 UG auf 5 Jahre befristete Universitätsprofessur für Stochastische Prozesse im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Entscheidung über die Besetzung gem. § 98 oder § 99 UG erfolgt im Zuge der Ruferteilung. Mit rund 10.000 Studierenden ist die Universität Klagenfurt eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur - einer Region mit höchster Lebensqualität - liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Ihr Leitbild steht unter der Devise "Grenzen überwinden!". In den Times Higher Education (THE) Young University Rankings 2020 liegt sie auf Platz 52. Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität. Aufgabenbereich
Voraussetzungen
Erwünscht sind
ZusatzinformationDer Aufgabenbereich der Professur bedingt die Verlegung des Arbeitsmittelpunkts nach Klagenfurt. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal - insbesondere in Leitungsfunktionen - an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 74.510,-- jährlich. Neuerdings kann bei Berufungen nach Österreich für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommensteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen. Ihre Bewerbung, bestehend aus den nachfolgend genannten Unterlagen, richten Sie bitte bis spätestens 2. Juni 2021 per E-Mail an application-professorship@aau.at:
Die Übermittlung des Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung! Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.aau.at/jobs
Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die Allgemeine Informationsbroschüre für Bewerber*innen (www.aau.at/jobs/information) oder wenden sich an den Vorsitz der Berufungskommission, Prof. Dr. Angelika Wiegele bzw. Prof. Dr. Barbara Kaltenbacher (Tel. +43 463 2700 3103 oder bk-stochproz@aau.at). Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. (Direktlink zum Stellenangebot) Bei der Bewerbung bitte auf die FAM-jobs Seite verweisen. |
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