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2004-06-18 In der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften ist eine Juniorprofessurfür das Fachgebiet Versicherungswirtschaftzu besetzen. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber soll Aufgaben in Forschung und Lehre im Bereich Versicherungswirtschaft mit quantitativer Orientierung selbstständig wahrnehmen und sich in den Schwerpunkt Finanz- und Versicherungswirtschaft der Fakultät einbringen. Praktische Erfahrungen in der Wirtschaft und internationale Kontakte sind erwünscht. Die Lehraufgaben umfassen eine angemessene Beteiligung an der Ausbildung im Fach Versicherungswirtschaft - insbesondere bei der Aktuarausbildung - für die Studierenden der Diplomstudiengänge Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftswissenschaften sowie des neu eingerichteten englischsprachigen Masterstudiengangs Finance. Die Arbeitsbedingungen sollen, soweit allgemeine dienstliche und haushaltsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen, den Rechten und Pflichten der Professorinnen / Professoren entsprechen. Die Mitarbeit an der Doktorandenausbildung der Fakultät wird erwartet. Das Auswahl- und Einstellungsverfahren ist an die Bestimmungen des Universitätsgesetzes über die Berufung von Professoren angelehnt. Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine herausragende Promotion sowie eine durch zusätzliche wissenschaftliche Leistungen über die Promotion hinaus begründete Erwartung der besonderen Befähigung als Juniorprofessor/in. Bei Einstellung darf die Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die Einstellung erfolgt zunächst als wissenschaftlicher Assistent im Beamtenverhältnis auf Zeit (C1) oder im Angestelltenverhältnis befristet für drei Jahre. Nach positiver Evaluierung ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre vorgesehen. Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen. Nach Einführung der gesetzlichen Regelungen für Juniorprofessuren zum 01. 01. 2005 ist eine Überleitung und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Zeit als Juniorprofessor/in beabsichtigt, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Bis dahin wird die Universität dem/der Juniorprofessor/in die selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre gem. § 69 Abs. 1 S. 5/ § 72 Abs. 1 S. 5 UG übertragen. Die Universität Ulm strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 5. Juli 2004 an den Dekan der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften der Universität Ulm, Herrn Professor Dr. D. Beschorner, Helmholtzstraße 18, 89069 Ulm. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig eingestellt. |
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