2004-05-26 pdf-file
Universität Ulm
In der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften ist eine
Juniorprofessur
für das Fachgebiet Versicherungswirtschaft
zu besetzen.
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll Aufgaben in Forschung und Lehre im
Bereich Versicherungswirtschaft mit quantitativer Orientierung selbstständig
wahrnehmen und sich in den Schwerpunkt Finanz- und Versicherungswirtschaft der
Fakultät einbringen. Praktische Erfahrungen in der Wirtschaft und internationale
Kontakte sind erwünscht.
Die Lehraufgaben umfassen eine angemessene Beteiligung an der Ausbildung im
Fach Versicherungswirtschaft - insbesondere bei der Aktuarausbildung - für die
Studierenden der Diplomstudiengänge Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftswissenschaften
sowie des neu eingerichteten englischsprachigen Masterstudiengangs
2Finance".
Die Arbeitsbedingungen sollen, soweit allgemeine dienstliche und haushaltsrechtliche
Regelungen dem nicht entgegenstehen, den Rechten und Pflichten der Professorinnen/
Professoren entsprechen. Die Mitarbeit an der Doktorandenausbildung der
Fakultät wird erwartet.
Das Auswahl- und Einstellungsverfahren ist an die Bestimmungen des Universitätsgesetzes
über die Berufung von Professoren angelehnt. Einstellungsvoraussetzungen
sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine herausragende Promotion
sowie eine durch zusätzliche wissenschaftliche Leistungen über die Promotion hinaus
begründete Erwartung der besonderen Befähigung als Juniorprofessor/in. Bei
Einstellung darf die Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Die Einstellung erfolgt zunächst als wissenschaftlicher Assistent im Beamtenverhältnis
auf Zeit (C1) oder im Angestelltenverhältnis befristet für drei Jahre. Nach positiver
Evaluierung ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre vorgesehen. Eine weitere
Verlängerung ist ausgeschlossen. Nach Einführung der gesetzlichen Regelungen für
Juniorprofessuren zum 01.01.2005 ist eine Überleitung und Übernahme in das
Beamtenverhältnis auf Zeit als Juniorprofessor/in beabsichtigt, sofern die persönlichen
Voraussetzungen vorliegen. Bis dahin wird die Universität dem/der Juniorprofessor/
in die selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre
gem. § 69 Abs.1 S. 5/ § 72 Abs. 1 S. 5 UG übertragen.
Die Universität Ulm strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und
Lehre an und bittet deshalb qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre
Bewerbung.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 5.7.2004 an
den Dekan der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften der Universität
Ulm, Herrn Professor Dr. D. Beschorner, Helmholtzstr. 18, 89069 Ulm.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig eingestellt.
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