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Aktuaraus- und -weiterbildungAktuar*in?Aktuare sind wissenschaftlich ausgebildete Sachverständige, die sich im Versicherungswesen, im Bausparwesen oder der Altersversorgung auf der Grundlage mathematisch-statistischer Methoden der Versicherungsmathematik mit der Modellierung, Bewertung und Steuerung von Risiken befassen. Insbesondere beschäftigen sie sich mit der Wahrscheinlichkeitstheorie, der mathematischen Statistik und der Finanzmathematik. Sie unterscheiden sich von Versicherungsmathematikern durch umfassende Kenntnisse des Versicherungswesens auch außerhalb der reinen Versicherungsmathematik.
Ausbildungsmöglichkeiten
Berufsständisches Seminar
AktuarsrichtlinienIn Anbetracht der sich wandelnden beruflichen Anforderungen und in Erfüllung internationaler Verpflichtungen (insbesondere des 2007 IAA Education Syllabus) wurden und werden die Voraussetzungen für die Anerkennung als Aktuar (für die "Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare der Aktuarvereinigung Österreichs") von der Österreichischen Aktuarvereinigung (AVÖ) festgelegt und weiterentwickelt:
AktuarsantragEs wird empfohlen bereits ca. 2 Jahre vor einem geplanten Antrag auf Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare eine Anfrage mit der Zuordnung von bereits erworbenen und geplanten Zeugnissen zum Fächerkatalog zu stellen (Formular "Tabellenteil..."). Für die Anfrage ist keine Mitgliedschaft bei der AVÖ notwendig. Die Berufstätigkeit muss für die Anfrage nicht bestätigt werden. Der AVÖ-Arbeitskreis Aus- und Weiterbildung prüft Anfragen und Anträge hinsichtlich Anrechenbarkeit von Prüfungen bzw. Einhalten der aktuellen Richtlinien. Der AVÖ-Vorstand entscheidet - basierend auf Vorschlägen des Arbeitskreises - final über Anträge zur Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare.
Weiterbildung / Continuing Professional DevelopmentDer Umfang der erforderlichen Weiterbildung für Aktuare wird in CPD-Punkten bemessen. Für die Teilnahme an einer geeigneten Weiterbildungsveranstaltung wird pro 60 Minuten (exkl. Pausen) ein CPD-Punkt erworben. Pro Jahr sind von Anerkannten Aktuaren der AVÖ 15 CPD-Punkte nachzuweisen.
ZusatzausbildungenWeltweit anerkannte Zusatzausbildungen für Anerkannte Aktuare (Fully Qualified Actuaries) sind Folgende:
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